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   BFH, 04.10.1968 - IV 221/65   

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https://dejure.org/1968,1925
BFH, 04.10.1968 - IV 221/65 (https://dejure.org/1968,1925)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1968 - IV 221/65 (https://dejure.org/1968,1925)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1968 - IV 221/65 (https://dejure.org/1968,1925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 546
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.1961 - I 15/61
    Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 221/65
    Darauf, ob der Steuerpflichtige in der Folgezeit ordnungsmäßige Bücher führte und Bilanzen erstellte, kommt es entgegen der Ansicht des FG für die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens nicht an (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 15/61 vom 7. November 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 29 - HFR 1962, 29 -).
  • BFH, 16.09.1964 - IV 392/61

    Alleininhaber einer im Handelsregister eingetragenen Getreidehandlung und

    Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 221/65
    Eine vor der Betriebsaufgabe liegende Entnahme des nicht eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils durch den Steuerpflichtigen könnte nur anerkannt werden, wenn er diesen Grundstücksteil - eindeutig in der Buchführung erkennbar - aus dem Betriebsvermögen entnommen hätte (vgl. Urteil des Senats IV 392/61 vom 16. September 1964, HFR 1965, 108).
  • FG Niedersachsen, 15.07.1998 - II 490/95

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberufler

    Andererseits liege keine Entnahme vor, wenn ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn zunächst nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt hatte, später keine Bilanzen mehr fertigt und der Gewinn geschätzt werden muß (BFH-Urteile vom 4. Oktober 1968 IV 221/65, BStBl III 1969, 35: vom 25. Juli 1972, aaO.).
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66

    Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen -

    Dieser im BFH-Urteil IV 221/65 vom 4. Oktober 1968 (BFH 93, 546, BStBl II 1969, 35) für den laufenden Gewerbebetrieb ausgesprochene Grundsatz hat nach Auffassung des Senats auch dann zu gelten, wenn der Steuerpflichtige bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit gewillkürtes Betriebsvermögen zurückbehält.
  • FG Köln, 22.09.2021 - 12 K 1016/19
    Der Willensentschluss des Steuerpflichtigen kommt in der Regel in der Buchführung und Bilanzierung zum Ausdruck als buchmäßige Verdeutlichung des Willens des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 1.12.1960, IV 305/59 U, BStBl. III 1961, 154; vom 27.3.1968, I 154/65, BStBl. II 1968, 522; vom 4.10.1968, IV 221/65, BStBl. II 1969, 35; vom 25.11.1997 - VIII R 4/94, BStBl. II 1998, 461).
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